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Gesetzliche Vorschriften für LKW



Sicherheit hat Vorfahrt, das ist klar – wie oft kommen denn Nutzfahrzeuge auf den Prüfstand?

Jeder weiß, dass sein Kraftfahrzeug regelmäßig zur Hauptuntersuchung (HU) zu einer technischen Prüforganisation wie TÜV oder Dekra muss, um ordnungsgemäß am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Aber wie ist das beim LKW? Wie oft müssen diese großen, schweren Verkehrsteilnehmer zur Überprüfung und wie ist das geregelt?


Pflichtuntersuchungen HU und SP für LKW nach StVZO


Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO, die auch eine Abgasuntersuchung (AU) beinhaltet, ist für LKW über 3,5t alle 12 Monate vorgeschrieben. Die Verkehrssicherheit der LKW wird durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) geregelt, die zusätzlich noch eine jährliche Sicherheitsprüfung (SP) vorschreibt. Die SP wird zeitversetzt, also in der Regel 6 Monate nach der HU, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt und ist auf besonders verschleißbehaftete und reparaturanfällige Teile und Baugruppen eines Nutzfahrzeugs ausgerichtet. Der Prüfer achtet dabei neben Bremsen, bzw. Bremsanlage, auch auf die Lenkvorrichtung und das Fahrwerk bzw. Fahrgestell, die Reifen und Räder sowie die Schließkräfte der Türen. Alle diese Bereiche können schwere Unfälle provozieren, wenn sie Mängel aufweisen. Daher ist es sinnvoll, die Verkehrstüchtigkeit der Nutzfahrzeuge durch eine Sicherheitsprüfung neben einer allgemeinen Hauptuntersuchung in kurzen Intervallen sicherzustellen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug eine längere Standzeit hatte.


Regelmäßige Tachoprüfung


Alle LKW in der ROCKBIRD Mietflotte sind mit digitalen Tachografen ausgestattet, wie es seit 2019 für Neuzulassungen Pflicht ist. Im Paragraph 57b regelt die StVZO auch die Prüfung dieser Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte. Spätestens alle 2 Jahre muss der Fahrzeughalter in einer zugelassenen Werkstatt prüfen lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise des Gerätes vorschriftsmäßig sind. Gegebenenfalls muss neu geeicht werden. Außerdem muss die Überprüfung nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtenschreiberanlage, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl und nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des LKW, die sich aus einer Änderung der Reifengröße ergibt, durchgeführt werden. Das gilt auch für Änderung des Kennzeichens durch Ummeldung. Ein Einbauschild mit allen vorgeschriebenen Angaben muss vorschriftsmäßig, gut lesbar und manipulationssicher als Nachweis am LKW angebracht sein.


Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) setzt sich für bessere Prävention im Arbeitsschutz ein. Der Spitzenverband von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern hat ein umfassendes Regelwerk an Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu den verschiedensten Arbeitsbereichen erlassen. Die DGUV Vorschrift 70, die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, umfasst zahlreiche fuhrparkrelevante Regeln, darunter die turnusmäßige Überprüfung von gewerblich genutzten Fahrzeugen. Neben der alltäglichen Verpflichtung des Fahrpersonals zur Kontrolle des LKW auf Funktionsfähigkeit (z.B. Bremsen, Motor), Vollständigkeit der vorgeschriebenen Ausrüstung (z.B. Warnweste) und Betriebsmittel (z.B. Öl, Kühlmittel), ist eine regelmäßige Fahrzeugprüfung durch Sachkundige vorgeschrieben. Nach § 57 DGUV Vorschrift 70 sind Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand hin zu prüfen. Das gilt bei Nutzfahrzeugen wie Abrollkippern oder Absetzkippern sowohl für das Fahrgestell als auch für den Aufbau mit hydraulischem Antrieb. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind schriftlich in einem Prüfbericht niederzulegen und aufzubewahren. Der jährliche UVV-Termin darf im Fristenkalender des Fuhrparkmanagements nicht fehlen, denn ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichem Bußgeld geahndet werden und im Falle eines Unfalls kann die Berufsgenossenschaft die Übernahme der Kosten gegebenenfalls ablehnen.


Wartungsintervalle nach Herstellerangaben


Die regelmäßige Wartung eines LKWs gemäß den Herstellerangaben für Fahrgestell und Aufbau ist von entscheidender Bedeutung, um den sicheren Betrieb und die Langlebigkeit zu gewährleisten. Instandhaltung ist der Überbegriff für alle Arbeitsschritte, die die Funktionsfähigkeit von Fahrzeugen und Maschinen sicherstellen sollen, nämlich Inspektion, Wartung und Instandsetzung. Bei Inspektion und Wartung wird der LKW geprüft, gepflegt und der Verschleiß gehemmt. Im Falle eines abnutzungsbedingten Schadens oder einer Fehlfunktion, werden durch entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen die Betriebsfähigkeit und Funktionssicherheit wieder hergestellt. Alle Ergebnisse und Tätigkeiten werden im Wartungsprotokoll dokumentiert. Regelmäßig durchgeführte und dokumentierte Wartungen in einer Fachwerkstatt erhalten den Garantieanspruch, steigern den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs und minimiert das Risiko von teuren Reparaturen, Ausfallzeiten oder gar Unfällen.


Sicher und bequem Nutzfahrzeuge mieten


Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften können erhebliche Bußgelder und Strafen verhängt werden, aber mit ROCKBIRD sind Sie auf der sicheren Seite. Wir verstehen die Wichtigkeit dieser Prüfungen und sorgen dafür, dass alle unsere Mietfahrzeuge die aktuellen Vorschriften erfüllen. Unser erfahrenes Fleet Team kümmern sich um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, hat alle Fristen im Blick und koordiniert die Termine mit unserem großen Netzwerk aus Herstellern, Fachwerkstätten und Prüforganisationen, damit unsere Kunden sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir kümmern uns außerdem um die Abwicklung von Garantieleistungen und Versicherungsfällen. Unser Technik Team führt einen Großteil der Instandhaltung und Wartungsarbeiten sowie die UVV-Prüfungen am Standort bei Kaiserslautern durch.

Unsere LKW verfügen alle über eine On Board Unit (OBU) zur automatischen Mauterhebung im Vorbeifahren. Über das Portal von Toll Collect erledigen wir sowohl die Ummeldung bei Mieterwechsel als auch die Abrechnung der Maut für unsere Kunden.

Sie wollen einen topgewarteten LKW mit rund um Service für einen Zeitraum nach Ihrem Bedarf? Dann sind Sie richtig bei ROCKBIRD. Wir beraten Sie gerne zu unseren Mietangeboten für Abrollkipper, Absetzkipper, Sattelzugmaschinen mit Schubbodenauflieger sowie weiteren Nutzfahrzeugen und Anhängern.

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